Simply - Guiding & Scouting  
WEBSEITE DURCHSUCHEN
.
.

>> Aktuelle Meldung



Prävention vor sexualisierter Gewalt
Freitag, 7.05.10
 
Beitrag von:

Sebastian Bock

 

In unseren Verbänden und in unserem gemeinsamen Zusammenschluss den Ringen  deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände (RDP/RdP) beschäftigen wir uns schon lange mit der Prävention von sexualisierter Gewalt.

 

Zurzeit wird das Thema aufgrund öffentlich gewordener und schockierender Missbrauchsfälle auch in Politik und Medien besonders stark aufgegriffen. Dabei kommen viele Ideen zutage, wie gute Präventionsarbeit gelingen kann. Vieles davon greifen wir als Pfadfinderinnen und Pfadfinder in unseren Verbänden bereits auf.

 

Eine Idee, die als Ergebnis der Arbeitsgruppen am Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch der Bundesregierung erneut vorgebracht wurde, ist verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit einzuführen. Dieses Instrument bewerten alle vier Ringverbände als problematisch, halten es für kein geeignetes Mittel der Präventionsarbeit und stellen fest, dass solche verpflichtende Führungszeugnisse unsere ehrenamtliche Arbeit stark erschweren würden.

 

Mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine, sondern agieren über den Deutschen Bundesjugendring www.dbjr.de mit den anderen Jugendverbänden zusammen.  Der DBJR hat hierzu viele Hintergrundmaterialien erstellt, die wir euch hiermit zur Verfügung stellen. Diese Materialien geben auch die Argumente wieder, die darstellen warum verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen kein geeignetes Mittel der Prävention sind.

 

Es wäre sehr gut, wenn ihr in euren Zusammenhängen (z.B. im Stadt- oder Kreisjugendring, bei Gesprächen mit Politiker/innen,…) deutlich macht, dass Führungszeugnisse kein geeignetes Instrument der Präventionsarbeit sind.

 

Einige Pressemeldungen haben in letzter Zeit für Verwirrung gesorgt. Wir möchten richtig stellen und euch darauf hinweisen, dass die in den Meldungen erwähnte Änderung im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nur Folgendes regelt:

Ab dem 1. Mai KANN ein erweitertes Führungszeugnis auch von EHRENAMTLICHEN beantragt werden (nach §30a BZRG). Die Änderung regelt NICHT, dass ein erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen vorgelegt MUSS!

Es gilt nach wie vor der §72a SGB VIII, wonach ein Führungszeugnis ausschließlich für BESCHÄFTIGTE PFLICHT ist, für EHRENAMTLICHE gibt es diese Pflicht NICHT.

 

 
rdp_Information_Praevention_sexualisierter_Gewalt.pdf
DPSG_Arbeitshilfe_JaZumNeinSagen_02.pdf
PSG_Arbeitshilfe_Sexuelle_Gewalt_02.pdf
DPSG_Leitbild_Sexuelle_Gewalt_01.pdf
PSG_Beschlusstext_Sexuelle_Gewalt_01.pdf
BdP_Broschuere-intakt_2010.pdf
BdP_Verhaltenskodex_10.pdf
VCP_AKTIV__gegen_sexualisierte_Gewalt.pdf
VCP_Selbstverpflichtung.pdf
© 2009 RDP-RdP e.V.