Jugendarbeitsstatistik – FAQ

Kinder- und Jugendarbeit, also die Arbeit, die Ihr alle täglich leistet, ist ein wichtiger Teil des Leistungsspektrums der Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings fließen zur Zeit nur ca. 5 Prozent (= 1,6 Milliarden Euro) des gesamtem Kinder- und Jugendhilfeetats in die Kinder- und Jugendarbeit. Andere Bereiche, wie beispielsweise Kindertagesbetreuung oder Hilfen zur Erziehung sind finanziell deutlich besser ausgestattet. Über diese Bereiche ist allerdings auch deutlich besseres empirisches Wissen vorhanden.

Im Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit ist hingegen kaum bekannt, welche Angebote für wen mit diesem Geld gestaltet werden. Dies liegt vor allem an der veralteten Statistik, mit welcher Daten zur Kinder- und Jugendarbeit erhoben und die seit den 80er Jahren nicht mehr angepasst wurde.Wir alle und Ihr ganz besonders wisst aber sehr gut, was mit diesem Geld passiert und wieviele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche tagtäglich damit finanziert werden.

Das Ziel der neuen amtlichen Statistik zur Kinder- und Jugendarbeit ist es, dies empirisch zu belegen und transparent zu machen. Letztendlich können die Ergebnisse dazu dienen, der Politik deutlich zu machen, welche bedeutsame Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit geleistet wird.

Dabei muss jedoch einschränkend gesagt werden, dass mit der neuen Statistik nur Maßnahmen erfasst werden, welche mit öffentlichen Geldern finanziert wurden. Wir alle wissen, dass es neben öffentlichen Geldern aber auch zahlreiche andere Finanzierungsformen unserer Arbeit gibt, wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Spenden usw. Diese werden in der neuen amtlichen Statistik nicht erfasst. Die Statistik bildet somit KEIN vollständiges Bild der Kinder- und Jugendarbeit ab, wie an manchen Stellen behauptet wird. Es ist wichtig, darauf auch immer wieder hinzuweisen. Unsere Einschätzung zur neuen Statistik ist daher zweigeteilt: zum einen ist es positiv, dass wir damit nun auch Belege in die Hand bekommen, wie wichtig eine solide Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit ist. Zum anderen stellt die Statistik an der Stelle aber eben auch nur einen Ausschnitt dar. Das Angebotsspektrum unserer Arbeit ist viel breiter als das, was diese Zahlen darstellen werden.

Um die besten Daten zu bekommen, werden die Menschen gefragt, welche die Maßnahmen auch durchgeführt haben. Um Euch die Beantwortung des Fragebogens zu erleichtern, haben wir diese Arbeitshilfe erstellt. Entstanden ist sie aus den Ergebnissen eines Workshops, welchen der DBJR in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund durchgeführt hat und an dem wir als rdp teilgenommen haben.

Weitere Informationen finden sich auf den Websites der TU Dortmund und des DBJR. Hier findet ihr das aktuelle Schreiben des BMFSFJ zur Jugendarbeitsstatistik: Anschreiben BMFSFJ

Rückfragen könnt Ihr gerne an das Ringebüro in Berlin stellen. Bitte habt aber Verständnis dafür, dass wir nur Fragen zu dieser Arbeitshilfe beantworten können.

Organisatorisches
Die neue amtliche Statistik der Kinder- und Jugendarbeit wird durch die Statistischen Landesämter erhoben, daher wird es bei der Umsetzung keine bundeseinheitliche Linie geben, und für die einzelnen Bundesländer gelten somit unter Umständen unterschiedliche Abläufe und Regelungen. Um zu erfassen, wer möglicherweise auskunftspflichtig ist, gehen die statistischen Landesämter daher zwei Wege: – die Jugendämter melden alle Träger, die durch sie selbst anerkannt wurden – die Landesjugendringe werden gebeten, Auskunft über die Kontaktdaten ihrer Mitgliedsorganisationen zu geben. Die Mitgliedsorganisationen der Landesjugendringe werden dann gebeten, die Kontaktdaten ihrer Untergliederungen anzugeben.

Der Berichtszeitraum ist das Jahr 2015. Das heißt, Anfang 2016 muss über alle Maßnahmen, die 2015 gelaufen sind, Auskunft gegeben werden. Die Daten werden alle zwei Jahre erhoben. Die Datenabfrage erfolgt online voraussichtlich über ein Portal namens IDEV. Die Statistischen Landesämter werden Zugangsdaten zu dem Portal verschicken. Wichtig ist: durch die neue Statistik werden Engagements erhoben, keine Personen. Das heißt, durch Eure Angaben werden keine Rückschlüsse auf Eure Mitgliederzahl möglich sein. Die Daten werden auch grundsätzlich anonym verarbeitet, z.B. wird ein Vergleich zwischen Verbänden o.ä. nicht möglich sein. Solltet Ihr aufgefordert werden, Euch an der neuen amtlichen Statistik zu Kinder- und Jugendarbeit zu beteiligen, kann dies im ersten Schritt bei Landes- und/oder Diözesanverbänden nur die Bitte um Auskunft über die Kontaktdaten ihrer Gliederungen sein und dann bei allen die eigentliche Bitte um Auskunft über die geförderten Maßnahmen. 

I. Erfüllen meine Angebote überhaupt die Voraussetzungen?
In der amtlichen Statistik werden nur Angebote gezählt, die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

1. Die Angebote werden von einem öffentlichen oder anerkannten freien Träger durchgeführt.
Freie Träger (zu denen Pfadfinderverbände gehören) können vom örtlichen Jugendamt nach § 75 (1) & (3) SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden. Auch wenn nur der Dach- oder Landesverband als freier Träger anerkannt ist, gelten auch alle Untergliederungen als anerkannt.

Wie ist das bei uns? Alle Mitgliedsverbände des rdp sind als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Diese Voraussetzung ist somit immer erfüllt. 

2. Die Angebote fallen i. d. Geltungsbereich des §11 SGB VIII
(plus solche der Mitarbeiterfortbildung nach §74 Abs. 6 SGB VIII).
§ 11 SGB VIII sagt folgendes aus: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Dazu zählen auch Ausbildungen, wie zum Beispiel JuLeiCa-Schulungen.
Nicht in der Statistik berücksichtigt werden dabei folgende Angebote:

  • Religionsausübung (z.B.: Konfirmandenunterricht)
  • parteipolitische Arbeit (z.B.: Wahlkampf-Aktionen)
  • Übung von Rettungs- und Hilfsaktionen – sportliche Ertüchtigung (Training, Tuniere)
  • Jugendsozialarbeit 


In der Regel fallen alle Angebote von PfadfinderInnen-Verbänden in den Geltungsbereich des § 11 SGB VIII.
Faustregel Steht die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vordergrund, müssen die Maßnahmen in der Statistik angegeben werden. (Beispiele: Gruppenstunden, Lager und Fahrt, internationale Begegnungen, Leiterschulungen, Woodbadge-Ausbildung, etc.)
3. Die Angebote sind öffentlich finanziert.
Gemeint ist hier nur Geldförderung, also keine Raumüberlassung etc. bekommt der Verband eine Förderung und stellt dafür eine hauptamtliche Kraft ein, die dann Maßnahmen durchführt, sind diese Maßnahmen nicht zu berücksichtigen gemeint ist direkte, antragsbezogene Förderung.
Bei Pauschalförderung sind folgende Dinge zu prüfen:

  • Was steht im Zuwendungsbescheid?
  • Worüber wird hinterher im Sachbericht berichtet?


Sobald ein Euro öffentliche Finanzierung geflossen ist, sind die Maßnahmen in der Statistik zu berücksichtigen, auch bei Mischfinanzierung. Dies gilt auch, wenn die Förderung z.B. an den Landesverband und/oder den Landesjugendring ging und er diese finanziellen Mittel weitergeleitet hat. 

II. Welchen Angebotsformen müssen die Maßnahmen zugeordnet werden können?

Die Maßnahmen, welche die Bedingungen nach I. erfüllen, müssen dann in den Erhebungsbogen eingetragen werden. Ordnet die Maßnahmen dafür zunächst eine der folgenden drei Angebotsformen zu:

1. Offene Angebote

Merkmale

  • Komm- und Geh-Struktur, kein fester Teilnehmerkreis
  • Teilnahme ist voraussetzungslos und erfordert keine Mitgliedschaft
  • Angebote können in oder außerhalb von Räumen stattfinden
  • Aufenthaltsdauer ist freigestellt

Beispiele

Jugendtreffs, Jugendzentren, Offene Türen, pädagogisch betreute Spielplätze, Spiel- oder Sportmobile etc.

2. Gruppenbezogene Angebote

Merkmale

  • Durchführung in regelmäßigen Abständen, mind. 1x im Monat
  • Merkmale der Jugendverbandsarbeit: selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet
  • auf Dauer angelegt
  • Teilnehmer nehmen an mind. 50% der Gruppentreffen teil

Beispiele

Regelmäßige Gruppenstunden und auf Dauer angelegte AGs

3. Veranstaltungen/Projekte

Merkmale

  • definierter Anfang und Ende
  • Dauer: 3 Stunden bis mehrere Veranstaltungstage (müssen nicht zusammenhängend sein)
  • Teilnahme ist freiwillig
  • eigene öffentliche Förderung

Beispiele

Ferienangebote, Seminare, Schulungen, Feste, Konzerte, themenzentrierte Projekte, Angebote Jugendarbeit

III. Mit welchen Erhebungsdimensionen wird gearbeitet?

Für jede Maßnahme, getrennt nach den drei Angebotsformen, müssen nun mehrere Fragen beantwortet werden. Insgesamt werden Fragen zu den folgenden sieben Bereichen gestellt:

1. Generell: Art und Rechtsform des Trägers
Alle Mitgliedsverbände der Ringe und ihre Untergliederungen gehören zu den Freien Trägern und dort zu den Jugendverbänden. Die Rechtsform ist der gemeinnützige Verein.
2. Art des Angebotes
Hier hat man eine vorgegebene Liste, aus der man auswählen kann.
3. Durchführungsort
Hier ist meistens die Postleitzahl anzugeben.
4. Dauer und Häufigkeit des Angebotes
Je nach Angebotsform muss hier die Anzahl der Stunden, der Treffen oder der Übernachtungen angegeben werden.
5. Angaben zu den Teilnehmenden
Abgefragt wird hier die Geschlechter- und die Altersverteilung.
6. Kooperation mit Schule
Hier sind Schulart und Schulform der kooperierenden Schulen einzutragen.
7. Angaben zu den bei der Durchführung tätigen Personen

Hier wird differenziert nach

  • Ehrenamtlich Tätige
  • Haupt- und nebenberuflich Tätige
  • Sonstige Beschäftigte (Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende, Praktikanten)

Was bedeutet das? Bei der Durchführung tätig ist, wer

  • bei der Maßnahme präsent ist
  • unmittelbar an der Vor- oder Nachbereitung beteiligt war